Joachim von Seydlitz

KOSTEN & BEHANDLUNGS­VORAUSSETZUNGEN

Ich bin approbierter psychologischer Psychotherapeut mit einem Eintrag in das Arztregister. Deshalb kann ich mit fast allen privaten Krankenkassen, der Beihilfestelle, der Heilfürsorge der Bundeswehr und der Polizei abrechnen bzw. werden Ihnen die anfallenden Kosten der Psychotherapie erstattet. Selbstverständlich ist es auch möglich, Therapiestunden selber zu bezahlen.

Da ich meine Abrechnungsgenehmigung mit der Kassenärztlichen Vereinigung an diese zurückgegeben habe, kann ich keine Psychotherapien mehr mit gesetzlich versicherten Patienten direkt über die Chipkarte abrechnen. Grundsätzlich ist aber auch eine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Informationen zu den anfallenden Kosten, der Beantragung einer Psychotherapie und den Voraussetzungen, dass Ihre Kasse die Kosten übernimmt, können Sie den folgenden genaueren Erläuterungen entnehmen.

Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten können sie hier einsehen bzw. herunterladen:
GOP/GOÄ Psychotherapeutenkammer

  • Private Krankenkassen
    Sofern Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Kasse die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel problemlos. Es hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab, welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht.

    Außerdem handhaben alle privaten Versicherungen die genaueren Modalitäten der Bewilligung einer Psychotherapie völlig unterschiedlich. Dabei reichen die Anforderungen von einem formlosen Antrag (wie zum Beispiel bei der ‚Debeka‘) bis zu einem formalisierten vom Therapeuten begründeten Bericht (wie etwa bei der ‚ARAG‘). Sie sollten mit Ihrer Versicherung abklären, unter welchen Voraussetzungen Leistungen für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken lassen.

    Bei der eigentlichen Antragstellung bin ich dann natürlich selbstverständlich behilflich. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 861) mit derzeit 92,50 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
  • Selbstzahler
    Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu zahlen. In diesem Fall erhält Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Behandlung. Außerdem entfallen alle Anträge und sonstigen Formalitäten. Dauer und Intensität der Psychotherapie werden ausschließlich von Ihnen bestimmt.

    Die Psychotherapie selber zu zahlen kann in verschiedenen Situationen hilfreich sein:
    Möglicherweise finden Sie ansonsten keinen geeigneten Therapeuten, der Ihnen für Ihr Problem angemessen erscheint. Oder Sie möchten nicht auf eine kassenfinanzierte Psychotherapie warten. Möglich ist auch, dass Sie eine Verbeamtung anstreben oder eine private Versicherung abschließen wollen und nicht möchten, dass Ihre Psychotherapie dokumentiert wird.

    Das Honorar ist angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie derzeit 92,50 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).

  • Beihilfe
    Bei Beamten und anderen Beihilfeberechtigten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten, das hängt jedoch ganz von Ihrem beamtenrechtlichen Status ab. Sie müssen bei der Beihilfestelle einfach einen Antrag stellen, den ich dann inhaltlich begründe. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an. Das heißt, ich erstelle, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Bericht, der von einem externen Gutachter geprüft wird. Daraufhin erfolgt dann die Zusage, die Kosten zu übernehmen.
  • Lehrer und Beschäftigte des Landes Niedersachsen
    Für Beschäftigte des Landes Niedersachsen sowie für alle Lehrer im niedersächsischen Schuldienst gibt es die Möglichkeit, über ‚Care Niedersachsen‘ schnell und unkompliziert eine Psychotherapie bewilligt zu bekommen. Dort werden auch Vorschläge zur Vermittlung von geeigneten Psychotherapeuten gemacht.
    Information für Lehrer
    Information für andere Beschäftigte
  • Bundeswehr
    Aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung können Soldatinnen und Soldaten eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (Formblatt San/Bw/0218) vorlegen, die zuvor vom Truppenarzt ausgestellt wird. Weitere Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten unter den folgenden Links. Es ist bei weitem nicht so kompliziert, wie es in diesen Erläuterungen erscheint, außerdem machen wir die Beantragung grundsätzlich gemeinsam:
    Vereinbarung
    Bundespsychotherapeutenkammer
    Vortag Beantragung
  • Kostenerstattung
    Zur Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen werde ich hier noch genaueres schreiben.
    Derzeit jedoch biete ich keine Psychotherapie über die Kostenerstattung an.